
Die Abschreibung – steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA) – verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. So mindern Investitionen den Gewinn nicht auf einen Schlag, sondern Jahr für Jahr. Dieser Beitrag erklärt Definition, Methoden (linear, degressiv, Leistung) und zeigt Beispiele.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verlieren mit der Zeit an Wert. Die Abschreibung bildet diesen Wertverlust buchhalterisch ab: Statt die vollen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort als Aufwand zu erfassen, werden sie über die Nutzungsdauer verteilt. Steuerlich spricht man von der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG.
Die lineare AfA verteilt die Kosten gleichmäßig: Jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben – Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer. Sie ist die Standardmethode und immer zulässig.
Bei der degressiven AfA wird ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben – die Beträge sind anfangs hoch und sinken. Über den Investitionsbooster ist sie für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wieder möglich: bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 %. Es empfiehlt sich, im optimalen Jahr zur linearen Methode zu wechseln.
Die Leistungs-AfA bemisst die Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzung (z. B. gefahrene Kilometer oder Betriebsstunden). Sie ist sinnvoll, wenn die Abnutzung stark schwankt.

Wie lange abgeschrieben wird, richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese entnehmen Sie den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Details dazu in unserem Beitrag zur AfA-Tabelle.
Wirtschaftsgüter bis 800 € netto dürfen sofort vollständig abgeschrieben werden. Mehr dazu in unserem Beitrag zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).
Eine Maschine kostet 10.000 € netto, Nutzungsdauer 5 Jahre. Linear werden jährlich 2.000 € abgeschrieben. Degressiv (30 %) sind es im ersten Jahr 3.000 €, im zweiten 2.100 € – anfangs also deutlich mehr. So berechnen Sie beides Schritt für Schritt in unserem Beitrag zur Abschreibungsberechnung.
Jede Abschreibung setzt voraus, dass Sie wissen, welche Wirtschaftsgüter Sie besitzen, was sie gekostet haben und wann sie angeschafft wurden. Genau das leistet ein gepflegtes Anlagen- bzw. Inventarverzeichnis. Mit Inventory ONE erfassen Sie jedes Anlagegut mit Anschaffungswert, Datum und Nutzungsdauer per Scan – die perfekte Grundlage für Ihre AfA. Mehr auf unseren Seiten zur Inventarverwaltung und zum Inventarsystem.
Die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer, steuerlich Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG.
Vor allem die lineare und die degressive AfA sowie die Leistungsabschreibung. Für GWG gibt es zusätzlich die Sofortabschreibung.
Ja. Für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 ist die degressive AfA mit bis zu 3× der linearen AfA, maximal 30 %, zulässig.
Nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aus den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Regelungen entsprechen dem Stand 2026; maßgeblich sind die jeweils gültigen steuerlichen Vorschriften. Bitte klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
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