
Die DGUV-V3-Prüfung ist die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – von der Bohrmaschine bis zur ortsfesten Anlage. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Bränden und Stromunfällen. Dieser Beitrag erklärt Pflicht, Prüffristen, den Unterschied zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten sowie den Ablauf.
Die DGUV-V3-Prüfung ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3. Sie stellt sicher, dass elektrische Geräte keine Gefahr für Mitarbeitende darstellen. Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, Messungen (z. B. Schutzleiter- und Isolationswiderstand) sowie eine Funktionsprüfung.
Ja. Die Pflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz. Jeder Arbeitgeber muss elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen prüfen lassen.
Die Prüffristen hängen davon ab, um welche Art von Betriebsmittel es sich handelt:
| Art | Beispiele | Richtwert Prüffrist |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte | Bohrmaschine, Verlängerungskabel, Laptop-Netzteil | alle 6 Monate bis 24 Monate* |
| Ortsfeste Anlagen | fest installierte Maschinen, Verteiler | alle 4 Jahre |
| Schutzmaßnahmen / FI-Schutzschalter | RCDs in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich bis 6 Monate |
*Richtwert je nach Einsatzbedingungen: In Büroumgebungen sind längere Intervalle üblich, auf Baustellen deutlich kürzere. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, dürfen die Fristen verlängert werden.

Die Prüfung darf nur eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung einer Elektrofachkraft durchführen. Geprüft wird nach den Normen VDE 0701-0702 (Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte) und VDE 0105 (Anlagen).
Wer viele elektrische Geräte im Einsatz hat, verliert ohne System schnell den Überblick über die unterschiedlichen Prüffristen von ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln.
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Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (früher BGV A3) regelt die regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen am Arbeitsplatz.
Ortsveränderliche Geräte je nach Einsatz alle 6 bis 24 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Die Werte sind Richtwerte und hängen von der Gefährdungsbeurteilung ab.
Nur eine Elektrofachkraft oder eine unter ihrer Leitung und Aufsicht tätige Person.
Die Kosten richten sich vor allem nach der Geräteanzahl. Details finden Sie in unserem Beitrag zu den DGUV-V3-Prüfungskosten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Dieser Beitrag gehört zu unserer Serie rund um die sichere Prüfung von Arbeitsmitteln und elektrischen Geräten:
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