
Die UVV-Prüfung ist für Unternehmen Pflicht: Arbeitsmittel, Fahrzeuge und Geräte müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden, um Unfälle zu verhindern. Dieser Beitrag erklärt, was die UVV-Prüfung ist, wer dazu verpflichtet ist, welche Fristen gelten, was geprüft wird und welche Folgen ein Versäumnis hat.
Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln nach den Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (zusammengefasst in der DGUV) herausgegeben. Ziel ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Geprüft wird, ob ein Arbeitsmittel sich in einem sicheren, vorschriftsmäßigen Zustand befindet.
Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Die Pflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitsmittel vor der ersten Nutzung und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Durchführung darf er an eine befähigte Person delegieren, die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm.
Die UVV-Prüfung betrifft ein breites Spektrum an Arbeitsmitteln, darunter:

Eine pauschale Frist gibt es nicht – die konkreten Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den jeweiligen DGUV-Vorschriften. Als Faustregel gilt jedoch: mindestens einmal jährlich. Bei stärkerer Beanspruchung oder höherem Gefährdungspotenzial können kürzere Intervalle nötig sein. Zusätzlich ist eine Prüfung nach jeder Instandsetzung oder nach besonderen Vorkommnissen erforderlich.
Die befähigte Person prüft das Arbeitsmittel auf Sicht und Funktion, dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfprotokoll und kennzeichnet geprüfte Geräte häufig mit einer Prüfplakette, die das Datum der nächsten Prüfung zeigt. Die Dokumentation muss aufbewahrt und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.
Wird die UVV-Prüfung versäumt, drohen Bußgelder, im Schadensfall die persönliche Haftung der Verantwortlichen und Probleme mit dem Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall mit einem ungeprüften Arbeitsmittel, kann die Berufsgenossenschaft Regressforderungen stellen.
Die größte Herausforderung in der Praxis ist nicht die Prüfung selbst, sondern den Überblick über alle Prüffristen zu behalten – über Hunderte Geräte und Standorte hinweg.
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UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften – die verbindlichen Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
In der Regel mindestens einmal jährlich. Die genaue Frist richtet sich nach dem Arbeitsmittel und der Gefährdungsbeurteilung; bei hoher Beanspruchung kann sie kürzer sein.
Eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung. Verantwortlich für die Veranlassung bleibt der Arbeitgeber.
Ja. Sie ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1, der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Dieser Beitrag gehört zu unserer Serie rund um die sichere Prüfung von Arbeitsmitteln und elektrischen Geräten:
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