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22. Juni 2026

Verlegte Inventur: vor- und nachverlegte Inventur einfach erklärt

Verfasst von:
Franziska
Verlegte Inventur – Bestandsaufnahme vor oder nach dem Bilanzstichtag

Wenn der Bilanzstichtag in eine arbeitsintensive Phase fällt, bietet die verlegte Inventur eine elegante Lösung: Die körperliche Bestandsaufnahme wird zeitlich vom Stichtag entkoppelt und in eine ruhigere Periode gelegt. Dieser Beitrag erklärt die vor- und nachverlegte Inventur, ihre gesetzliche Grundlage und ihre Vor- und Nachteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die verlegte Inventur erlaubt die Aufnahme bis zu 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Bilanzstichtag.
  • Rechtsgrundlage ist § 241 Abs. 3 HGB.
  • Der aufgenommene Bestand wird wertmäßig auf den Stichtag fort- bzw. zurückgerechnet.
  • Vorteil: Entzerrung der Arbeitslast. Voraussetzung: eine nachvollziehbare Wertfortschreibung.

Was ist eine verlegte Inventur? – Definition

Bei der zeitlich verlegten Inventur wird die körperliche Bestandsaufnahme nicht am Bilanzstichtag, sondern an einem davon abweichenden Tag innerhalb eines gesetzlich definierten Zeitfensters durchgeführt. Der ermittelte Wert wird anschließend rechnerisch auf den Bilanzstichtag übertragen.

Man unterscheidet zwei Varianten:

  • Vorverlegte Inventur: Aufnahme bis zu drei Monate vor dem Stichtag.
  • Nachverlegte Inventur: Aufnahme bis zu zwei Monate nach dem Stichtag.

Gesetzliche Grundlage und Wertfortschreibung

Die verlegte Inventur ist in § 241 Abs. 3 HGB geregelt. Entscheidend ist die wertmäßige Fortschreibung bzw. Rückrechnung: Vom Aufnahmetag bis zum Bilanzstichtag werden alle Zu- und Abgänge wertmäßig berücksichtigt, sodass der Stichtagswert korrekt abgeleitet werden kann. Eine reine Mengenfortschreibung genügt nicht – es ist eine wertmäßige Fortschreibung erforderlich.

Verlegte Inventur: Zeitfenster drei Monate vor bis zwei Monate nach dem Bilanzstichtag
Vor- und nachverlegte Inventur: bis 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Stichtag.

Vorteile und Nachteile der verlegten Inventur

Vorteile

  • Entzerrung der Arbeitslast – die Inventur kann in eine ruhige Phase gelegt werden.
  • Weniger Zeitdruck und dadurch höhere Zählqualität.
  • Keine laufende permanente Lagerbuchführung über das ganze Jahr nötig.

Nachteile

  • Aufwand für die wertmäßige Fort- bzw. Rückrechnung.
  • Nicht zulässig für besonders wertvolle oder schwundgefährdete Bestände.
  • Fehlerquellen bei der Wertfortschreibung.

Abgrenzung zu anderen Inventurarten

Die verlegte Inventur ist ein Mittelweg zwischen der starren Stichtagsinventur und der laufenden permanenten Inventur. Welches Verfahren für Sie am besten passt, zeigt unser Überblick zu den Inventurarten.

Verlegte Inventur digital absichern

Die größte Fehlerquelle der verlegten Inventur ist die Wertfortschreibung. Eine digitale Inventarverwaltung dokumentiert alle Bewegungen zwischen Aufnahme- und Stichtag automatisch und macht die Rückrechnung nachvollziehbar.

Mit Inventory ONE erfassen Sie Bestände per Barcode- oder QR-Code-Scan, führen die mobile Inventur per App direkt am Lagerort durch und erhalten revisionssichere Protokolle auf Knopfdruck. Mehr dazu auf unseren Seiten zur Inventur-Software und Inventarverwaltung.

Häufige Fragen zur verlegten Inventur (FAQ)

Wie lange darf die Inventur verlegt werden?

Bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 241 Abs. 3 HGB).

Was ist der Unterschied zwischen vor- und nachverlegter Inventur?

Die vorverlegte Inventur findet vor dem Stichtag statt, die nachverlegte danach. In beiden Fällen wird der Wert auf den Stichtag fort- bzw. zurückgerechnet.

Für welche Bestände ist die verlegte Inventur nicht erlaubt?

Für besonders wertvolle Vermögensgegenstände sowie Bestände mit unkontrollierbarem Schwund.

Serie: Inventurarten im Überblick

Dieser Beitrag ist Teil unserer Serie zu den Inventurarten. Hier finden Sie alle Artikel im Zusammenhang:

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