
Bei sehr großen Lagern ist es kaum wirtschaftlich, jeden einzelnen Artikel zu zählen. Hier kommt die Stichprobeninventur ins Spiel: Statt einer Vollaufnahme wird nur eine repräsentative Stichprobe erfasst und der Gesamtbestand daraus hochgerechnet. Dieser Beitrag erklärt Definition, Voraussetzungen, Verfahren sowie Vor- und Nachteile.
Die Stichprobeninventur ist ein Stichproben-gestütztes Verfahren, bei dem nur ein Teil der Lagerpositionen körperlich aufgenommen wird. Mithilfe anerkannter statistischer Methoden wird daraus der Gesamtwert des Bestands geschätzt. Sie zählt zu den Inventurvereinfachungsverfahren nach dem Handelsrecht.
Rechtsgrundlage ist § 241 Abs. 1 HGB. Damit das Verfahren anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Stichprobeninventur lebt von einer exakten Lagerbuchführung als Datenbasis. Eine digitale Inventarverwaltung liefert die saubere Grundgesamtheit und dokumentiert die Aufnahme revisionssicher.
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Ja, nach § 241 Abs. 1 HGB, sofern ein anerkanntes statistisches Verfahren verwendet wird und das Ergebnis dem einer Vollaufnahme gleichwertig ist.
Vor allem für Unternehmen mit großen, homogenen Lagerbeständen und einer zuverlässigen Lagerbuchführung.
Üblich und anerkannt ist ein Sicherheitsgrad von 95 % bei einem relativen Stichprobenfehler von höchstens 1 %.
Dieser Beitrag ist Teil unserer Serie zu den Inventurarten. Hier finden Sie alle Artikel im Zusammenhang:
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