Unfallverhütung ist für Unternehmen ein zentrales Thema, das auch strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. In diesem Artikel befassen wir uns damit, was eine UVV Prüfung (DGUV) ist, welche Arten es gibt und wer überhaupt prüfen darf.
Beginnen wir mit der grundlegenden Frage: Was ist eine UVV Prüfung eigentlich genau? Die Abkürzung UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften. Sie sind auch als DGUV bekannt, was für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung steht. Es handelt sich dabei um ein Regelwerk, das die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz gewährleisten soll. Eine regelmäßige UVV Prüfung minimiert das Risiko von Unfällen und sonstigen Gefahren.
Die Unfallverhütung hat in Deutschland eine lange Historie. Bereits im Jahr 1884 wurden von den Berufsgenossenschaften durch das Unfallversicherungsgesetz verpflichtende Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Für die Einhaltung der Vorschriften sorgten sogenannte Technische Aufsichtsbeamte und Beauftragte. Der Grundgedanke Unfälle zu verhindern stammt aus dem Militär, da früh erkannt wurde, dass die daraus resultierenden Verletzungen die Einsatzbereitschaft der Soldaten ebenso gefährdeten wie Kampfhandlungen.
Auf europäischer Ebene sorgt die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG für einen Mindeststandard im Bereich Arbeitsschutz. Für Arbeitnehmer, die in Deutschland versichert und ins Ausland entsendet werden, gelten dort ebenfalls die UVV. Dies ist lediglich nicht der Fall, wenn im jeweiligen Land höherwertige Schutzvorschriften gelten. Durch die zunehmende Globalisierung gleichen sich Unfallverhütungsvorschriften immer mehr an. Vorreiter sind Unternehmen, die weltweit diverse Standorte haben.
In der Vergangenheit musste eine UVV Prüfung zwingend jährlich erfolgen. Von dieser starren Regelung für Arbeitgeber ist man mittlerweile abgekommen. Für die Festlegung der Fristen ist nun vorab eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Eine Verlängerung der Frist muss also entsprechend begründet und nachgewiesen werden. In der Praxis führen Unternehmer die UVV Prüfung allerdings weiterhin einmal jährlich durch. Dies hat sich etabliert, um drohenden Schadenersatz oder Probleme mit Versicherungen vorzubeugen.
Die UVV Prüfung im Betrieb ist für diverse Bereiche vorgeschrieben. Wir gehen in diesem Abschnitt auf zwei der häufigsten ein, die UVV Prüfung für Pkw und die UVV Prüfung für Maschinen & Baumaschinen.
In der DGUV Vorschrift 70 ist die UVV Prüfung für Pkw eines Unternehmens geregelt. Von dieser Regelung sind lediglich Fahrzeuge ausgenommen, die weniger als 8 Kilometer pro Stunde fahren können.
Tägliche UVV Prüfung Pkw
Vor der Nutzung bzw. Übergabe eines Firmenfahrzeugs muss eine tägliche Kontrolle erfolgen. Zur Erleichterung kann für Mitarbeiter eine entsprechende Checkliste (UVV Prüfung für Pkw) zur Verfügung gestellt werden. Diese sollte unter anderem folgende Inhalte aufweisen.
Erste Unterweisung der Fahrer
Arbeitgeber müssen Mitarbeiter bei der ersten Übergabe einer sogenannten Erstunterweisung unterziehen. Zur Sprache kommen dabei Themen wie die notwendige regelmäßige Kontrolle, das Verhalten bei Notfällen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Absicherung der Unfallstelle oder die Gefährdung durch Ablenkungen im Straßenverkehr.
Jährliche Unterweisung der Fahrer
Die Verantwortlichen für den Fuhrpark müssen die Fahrer einmal im Jahr auf mögliche Gefahren bei der Nutzung von Pkw der Firma hinweisen. Diese Unterweisung kann auch digital erfolgen. Wichtig ist es nur, dass alle betroffenen Mitarbeiter unterwiesen werden.
UVV Prüfung Pkw durch einen Sachverständigen
Zusätzlich muss ein gewerblich genutzter Pkw einmal im Jahr von einem Sachverständigen überprüft werden. Dies stellt die Betriebssicherheit der Fahrzeuge sicher und schützt Mitarbeiter vor Unfällen. Die schriftliche Dokumentation durch den Prüfer wird anschließend als Nachweis im Fahrzeug aufbewahrt.
Die UVV Prüfung von Maschinen & Baumaschinen trägt entscheidend zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Diese sind in der Regel recht groß, komplex und leistungsstark, weshalb ein permanent reibungsloser Betrieb besonders wichtig ist. Der Ausfall oder eine Fehlfunktion kann nicht nur gravierende gesundheitliche Folgen für die Mitarbeiter haben, sondern auch hohe finanzielle Schäden verursachen.
Die UVV Prüfung (DGUV) für Maschinen & Baumaschinen erfolgt in vier Schritten:
In einem ersten Schritt ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Bedienungsanleitungen, Wartungsprotokolle und vorherige Prüfberichte.
Der zweite Schritt ist die eigentliche Inspektion der Maschinen oder Baumaschinen im Hinblick auf ihre Sicherheit und Funktionalität. Dazu gehören unter anderem eine Sichtprüfung auf Schäden oder Verschleiß. Außerdem werden sicherheitsrelevante Systeme und Bauteile einer Funktionsprüfung unterzogen.
Nach der Prüfung dokumentiert der Prüfer alle Ergebnisse und Erkenntnisse. Dies beinhaltet alle überprüften Punkte auf der Checkliste, die Benennung der festgestellten Mängel und die Bewertung dieser. Die ausführliche Dokumentation ist die Grundlage für den detaillierten Maßnahmenplan.
In diesem Plan werden konkrete Schritte festgelegt, wie die festgestellten Mängel der UVV Prüfung der Maschinen & Baumaschinen behoben werden können und wie die Sicherheit der Maschinen und Baumaschinen optimiert werden kann. Der Maßnahmenplan bestimmt Verantwortliche und Termine für die Umsetzung.
Aber wer darf überhaupt prüfen? Die UVV Prüfung muss von einem Sachkundigen oder einer befähigten Person durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Fachkräfte, die durch ihre Berufserfahrung oder Ausbildung tiefgreifende Kenntnis zur Prüfung der Arbeitsmittel besitzen. Ein entsprechendes Zertifikat lässt sich durch Lehrgänge erlangen, die theoretisches Wissen und praktische Anwendung vermitteln.
Unfallverhütung ist essenziell, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und reibungslose Abläufe sicherzustellen. Arbeitgeber müssen sich über die regelmäßig anfallende UVV Prüfung (DGUV) in ihrem Unternehmen informieren. Die Missachtung der UVV kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen und den Versicherungsschutz gefährden.